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Energetische Inspektion von Lüftungs- und Klimaanlagen in Nicht-Wohngebäuden gem. § 12 EnEV

Die europäische Richtlinie 2002/91/EG  (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive) fordert die Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in der Gemeinschaft unter Berücksichtigung der jeweiligen äußeren klimatischen und lokalen Bedingungen.
Die nationale Umsetzung dieser europäischen Richtlinie (2002/91/EG) ist die Energieeinsparverordnung (EnEV 2007), welche mit dem aktuellen Stand zum 1.10.2007 in Kraft getreten ist.
Neben dem Energiegebäudepass für Wohn- und Nichtwohngebäude ist die Energetische Inspektion an Lüftungs- und Klimaanlagen eine wesentliche Forderung für die Umsetzung der Ziele der EPBD. Hierbei findet das große Energieeinsparpotential im Bereich der raumlufttechnischen Anlagen besondere Berücksichtigung.

Der § 12 EnEV „Energetische Inspektion an Klimaanlagen“:

(1) Betreiber von in Gebäude eingebauten Klimaanlagen mit einer Nennleistung für den Kältebedarf von mehr als zwölf Kilowatt haben innerhalb der in den Absätzen 3 und 4 genannten Zeiträume energetische Inspektionen dieser Anlagen durch berechtigte Personen im Sinne des Absatzes 5 durchführen zu lassen.

Die energetische Inspektion ist innerhalb der folgenden Fristen durchzuführen:

1) erstmals im 10. Jahr nach der Inbetriebnahme
2) wiederkehrende Prüfung der Anlage alle 10 Jahre
3) bei bereits bestehenden Anlagen innerhalb von:

  • 6 Jahren (bei 4 bis zu 12 Jahre alten Anlagen)
  • 4 Jahren (bei mehr als 12 Jahre alten Anlagen)
  • 2 Jahren (bei mehr als 20 Jahre alten Anlagen)

Im Rahmen der energetischen Inspektion wird der bestimmungsgemäße Betrieb der Anlage unter dem Aspekt der Energieeffizienz untersucht. Messtechnisch wird überprüft, ob die installierten Leistungen und Luftvolumenströme den aktuellen Anforderungen des Gebäudes entsprechen.

Der Schwerpunkt der energetischen Inspektion liegt auf:

  • Dokumentation
  • Prüfung, ob eine periodische Wartung und Inspektion für die energierelevanten Komponenten nach VDMA 24186, DIN 31051 durchgeführt wurde
  • Ermittlung eines Effizienzkennwertes für das Lüftungsaufbereitungsgerät
  • System-Betrachtung
  • Empfehlungen für Verbesserungen

Unsere Experten und Sachverständigen aus allen Bereichen der TGA führen an den  jeweiligen Anlagen die energetische Bewertung und Inspektion im Rahmen der EnEV und der DIN 18599 durch.

Fachinstitut Gebäude-Klima e.V.