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Lydia Blumenröder-Knips
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Brand- und Explosionsschutzbeauftragter für die Industrie – Schwerpunkt Kraftwerk
Ausbildung S0040 Teil I und II (10 Tage)
– In Kooperation mit der Kraftwerksschule e.V. –
Zielsetzung
In allen Industriebetrieben ist mit einer Gefahr durch Brände und Explosionen zu rechnen. Deshalb werden den Teilnehmern Grundlagen zu Brand- und Explosionsabläufen sowie zu den erforderlichen Gegenmaßnahmen vermittelt. Nach Abschluss der Ausbildung sind die Teilnehmer in der Lage, die Aufgaben des Brand- und Explosionsschutzbeauftragten fachgerecht zu erfüllen. Die Ausbildung erfolgt auf Grundlage der VGB-Richtlinie „Brandschutz im Kraftwerk“ (VGB-R 108/Ausgabe 06/2009). Informationen über die Notwendigkeit von Brand- und Explosionsschutzbeauftragten erhalten Sie auf Anfrage bzw. finden Sie im Internet.
Zielgruppe
Personen, die in Betrieben als Brand- und Explosionsschutzbeauftragte eingesetzt werden sollen sowie Planer und Betreiber von Kraftwerken sowie sonstige Personen, die sich mit Fragen des Brand- und Explosionsschutzes befassen.
Inhalt
- Regelwerke des Brand- und Explosionsschutzes
- Allgemeine Brand- und Explosionsschutzkonzepte
- Baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer sowie abwehrender Brandschutz im Kraftwerk
- Brandschutz für Anlagen, Systeme und Komponenten (u. a. Dampferzeuger, Maschinenhaus, RRA und REA)
- Praktische Löschübungen im Freigelände
- Vorbeugender und konstruktiver Explosionsschutz
- Sicherheitstechnische Kenngrößen von Gasen und Stäuben
- Explosionsabläufe in Behältern und Rohren
- Planung von Brandschutzmaßnahmen an Beispielen
- Brandschau in einem Kraftwerk
- Besuch einer Berufsfeuerwehr
- Schriftliche und mündliche Abschlussprüfung
Teilnahmegebühr
2.090,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
In der Teilnahmegebühr sind die Kosten für Arbeitsunterlagen, Pausengetränke und Mittagsimbiss enthalten.
Termin
(Ausbildung besteht aus Teil I und Teil II)
Dortmund:
Teil I 23. - 27.04.2012 oder 05. - 09.11.2012
Teil II 21. - 25.05.2012 oder 26. - 30.11.2012


