Messstelle für Arbeitsplatzmessungen
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    Kontakt

    Hans-Willi Weidenfeller
    Telefon: +49 201 172-1304
    Telefax: +49 201 172-1262
    E-Mail: gsdmt.de

    Messstelle Arbeitsplatzmessungen

    Ein integraler Bestandteil des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz ist die Verfügbarkeit sauberer und gesunder Luft für die Beschäftigten, wobei auf Grund der Arbeitsplatzsituation die Einhaltung dieses Zieles nicht immer einfach ist. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, umfangreiche Schutzvorschriften zu beachten, um Gesundheitsrisiken weitgehend auszuschalten.

    Das zentrale Element des betrieblichen Arbeitsschutzes ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung und umfasst die systematische Ermittlung und Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und Belastungen. Die gesetzliche Basis für die Gefährdungsbeurteilung ist das Arbeitsschutzgesetz. Sie wird hinsichtlich der Gefährdung durch physikalische, chemische und biologische Einwirkungen in der Gefahrstoffverordnung konkretisiert. Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Der Arbeitgeber hat u. a. zu ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden. Dies kann durch Arbeitsplatzmessungen oder durch andere gleichwertige Beurteilungsverfahren erfolgen. Wer Messungen durchführt, muss über die notwendige Fachkunde und über die erforderlichen Einrichtungen verfügen.

    Wenn Sie ermitteln möchten, ob die Arbeitsbedingungen in Ihren Betrieb den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und ob Ihre getroffenen Schutzmaßnahmen ausreichend sind, sichern wir Ihnen unsere fachlich kompetente Unterstützung zu.

    Die DMT-Messstelle ist personell und gerätetechnisch in der Lage Expositionsmessungen für alle fünf Stoffgruppen durchzuführen und befindet sich derzeit im Antragsverfahren für die Akkreditierung.
    Gruppe 1: Aerosole (ohne Faserstäube)
    Gruppe 2: Faserstäube
    Gruppe 3: Anorganische Gase und Dämpfe
    Gruppe 4: Organische Gase und Dämpfe
    Gruppe 5: Ausgewählte Parameter/Gebiete

    Rechtsgrundlage
    Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV)