Suche
Kontakt
DMT-Zentrum für Brand- und Explosionsschutz
Telefon: +49 231 5333-310
Telefax: +49 231 5333-298
E-Mail: gs
dmt.de
Explosionsschutzdokumente und -konzepte
Als Arbeitgeber müssen Sie laut Gesetzgeber die Sicherheit Ihrer Beschäftigten gewährleisten. Dies geschieht auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung und daraus abgeleiteter Maßnahmen. In Bezug auf den Explosionsschutz sind nach § 6 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Ergebnisse dieser Gefährdungsbeurteilung und die Sicherheitsmaßnahmen in einem Explosionsschutzdokument darzustellen.
Welche Anforderungen der betriebliche Explosionsschutz zu erfüllen hat, ist europaweit in der EU-Richtlinie 1999/92/EG geregelt. Demnach ist zu beurteilen, ob sich am Arbeitsplatz oder in der Arbeitsumwelt ein Brennstoff-Luft-Gemisch bilden und somit eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, welche eine Gefährdung für die Beschäftigten darstellt.
Treten bei Ihnen prozessbedingt brennbare Stoffe in Form von Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben auf? Ist nicht auszuschließen, dass diese brennbaren Stoffe in der Umgebungsluft ein explosionsfähiges Stoff-Luft-Gemisch bilden? Wir helfen Ihnen bei der Beurteilung der tatsächlichen Explosionsgefährdung und der Einteilung ebenso wie bei der Zusammenstellung notweniger Maßnahmen, um die Explosionsgefahren in Ihrem Betrieb zu vermeiden bzw. zu beherrschen. Die Ergebnisse fassen wir für Sie in einem übersichtlichen Explosionsschutzdokument zusammen und helfen Ihnen so bei der Erfüllung rechtlicher Vorschriften.
Referenzen:
RWE, E.ON, DSK, ERSA (PL), RAG, Oudegem (B), ThyssenKrupp, Heller, Ruez, Rheinbraun, Komatsu und weitere


