Brand- und Explosionsgefährdungsbeurteilung
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    DMT-Zentrum für Brand- und Explosionsschutz
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    Brand- und Explosionsgefährdungsbeurteilung

    Gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung sind Arbeitgeber zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel und Anlagen und Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen zur Durchführung der sicherheitstechnischen Bewertung verpflichtet. Dabei sind neben den beispielsweise lärmbedingten oder mechanischen Gefährdungen im Besonderen auch die Gefährdungen durch Brände und Explosionen zu berücksichtigen. Anders als bei der Beurteilung der v. g. Gefährdungsarten werden dem Arbeitgeber bei der Beurteilung der Brandgefährdung und der Explosionsgefährdung oftmals keine konkreten, quantitativen Grenzwerte geliefert. Hier kommen wir ins Spiel und helfen Ihnen bei der Ableitung integrierter Brand- und Explosionssicherheitskonzepte. Die im Markt einzigartige interdisziplinäre Kompetenz im Bereich des Brandschutzes sowie des Explosionsschutzes bürgt dabei für effiziente und wirtschaftliche Sicherheitskonzepte.

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    Die Auflistung unserer Kunden wird zur Zeit aktualisiert.