Gebäudeschadstoffe
Gebäudeschadstoffe wie Asbest oder Holzschutzmittel gefährden potenziell die Gesundheit der Gebäudenutzer. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Bauordnungen der Länder) dürfen von baulichen Anlagen keine Gefährdungen ausgehen (§ 3 BauO NRW). Das bedeutet: Der Besitzer des Gebäudes ist verpflichtet, Gebäudeschadstoffe zeitnah zu entfernen.
Im Rahmen der aktuellen Nutzung oder auch bei der Revitalisierung von Gebäuden übernehmen wir die umfassende Schadstofferfassung und Katasterisierung. Auf der Basis des Schadstoffkatasters erarbeiten wir bei Bedarf ein spezifisches Sanierungskonzept und erstellen das Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung der anstehenden Bauarbeiten. DMT begleitet darüber hinaus die Sanierungsmaßnahmen als Fachgutachter und dokumentiert die Umsetzung.



dmt.de